Unser Verein ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamts Grevenbroich zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge berechtigt. Für Beträge bis maximal 300 EUR pro Einzahlung kann das Verfahren für den vereinfachten Zuwendungsnachweis eingesetzt werden.

Dafür sind grundsätzlich zwei Belege erforderlich:

  1. die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts

Das kann ein Einzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug sein. Auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck genügt als Nachweis, wenn aus ihm Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sind.

 2.  ein vom Zuwendungsempfänger hergestellter Beleg mit Angaben über die Körperschaftsfreistellung

Dieser Beleg steht hier als Download zur Verfügung: Vereinsangaben für vereinfachten Zuwendungsnachweis [DOWNLOAD]

Zur Vermeidung von Kosten bitten wir alle Mitglieder, dieses Verfahren zu verwenden, wenn der Mitgliedsbeitrag als Spende in der Steuererklärung angegeben werden soll.

Eine individuelle Zuwendungsbestätigung über den Mitgliedsbeitrag kann im Einzelfall auf Anfrage weiterhin ausgestellt werden. Bei Einzahlungsbeträgen über 300 EUR wird auf jeden Fall eine individuelle Zuwendungsbestätigung ausgestellt.

Bei Fragen oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Kassiererin Christine Bärwald unter der E-Mail-Adresse:
kasse@kunstverein-dormagen.de.