Aktuelle Corona-Regeln

2GRegel Nur Personen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachweisen, dürfen die Gebäude des Kunstvereins besuchen bzw. benutzen.

Maskenpflicht
In den Innenräumen des Kunstvereins ist generell mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Auf das Tragen der Maske kann verzichtet werden, wenn die Personen sich an festen Sitz oder Stehplätzen aufhalten.

Kontrolle
Bei Vereinsveranstaltungen mit Besucherverkehr wie Ausstellungen, Seminaren, Tag der Offenen Tür und Arbeitsplatz Kunst ist der jeweilige Verantwortliche zuständig für die Einhaltung der CoronaRegeln und die Kontrolle des Zutritts. Die Seminar-Teilnehmer werden grundsätzlich überprüft.

Bei der Nutzung der Ateliers durch Vereinsmitglieder wird die 2GRegel stichprobenartig durch Vorstandsmitglieder, Fachbereichsleiter und bei großen Fachbereichen Gruppenleiter geprüft.

Außerdem erfolgt stichprobenartig eine Kontrolle durch das Ordnungsamt.

Grundsätzlich gilt immer die jeweils aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Bitte informiert Euch regelmäßig über diesen Link: https://www.land.nrw/corona.

Wir appellieren an alle Vereinsmitglieder und Besucher, verantwortungsvoll mit der Corona-Schutzverordnung umzugehen und sich an die Regeln zu halten, damit der Aufenthalt in unseren Vereinsräumen in einer sicheren und entspannten Atmosphäre stattfinden kann.  

Coronaregeln im Kunstverein